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Gagen, Nebenkosten und vieles mehr ...

Fahrtkosten, Mehrwertsteuer, Ausländersteuer, GEMA, KSK und, und, und ...Wenn Sie eine Veranstaltung planen und durchführen, müssen Sie mit folgenden Aufwendungen rechnen:

Künstlergage:
Abhängig von der Anzahl der Künstler, der zu erbringenden Leistung, Auftrittsdauer etc.
Es wird in der Regel eine Pauschalgage vereinbart, damit Sie genau Ihr Budget kalkulieren können.

Preiskategorien:
Um Ihnen die Budgetplanung zu erleichtern, haben wir den einzelnen Künstlern Preiskategorien zugeordnet.

Preiskategorie A:  Gage    750 bis 1.000 Euro
Preiskategorie B:  Gage 1.000 bis 2.000 Euro
Preiskategorie C:  Gage 2.000 bis 3.000 Euro
Preiskategorie D:  Gage 3.000 bis 4.000 Euro
Preiskategorie E:  Gage 4.000 bis 5.000 Euro
Preiskategorie F:  Gage > 5.000 Euro

Die Höhe der Gage in den einzelnen Preiskategorien ist auch abhängig von der Anzahl der zu verpflichtenden Künstler. Es gibt z. B. Musikgruppen, die man als Trio, Quartett, Quintett etc. buchen kann. Dadurch bedingt können diese Künstler in verschiedenen Preiskategorien aufgeführt sein.
Bitte beachten Sie, dass evtl. zusätzlich noch Fahrt- und Übernachtungskosten* anfallen können (abhängig vom Einsatzort und der Auftrittszeit bzw. Auftrittsdauer).

*3-Sterne Hotel inkl. Frühstück

Fahrtkosten:
Diese fallen an je nach Entfernung, die die Künstler zurückzulegen haben. In unseren Gagenangeboten sind entweder sämtliche Fahrtkosten bereits einkalkuliert oder werden alternativ offen ausgewiesen.

Übernachtungen:
Unsere Gagen verstehen sich grundsätzlich exklusive Übernachtungskosten. Manche Künstler fahren je nach Entfernung auch nachts noch nach Hause. Wir klären Sie vorher darüber auf, ob und wie viele Einzel- bzw. Doppelzimmer Sie evtl. buchen müssen.

Technik:
Hier gibt es unterschiedliche Regelungen. Bringen unsere Künstler ihre eigene Technik mit, dann sind diese Kosten entweder in unserer Gage einkalkuliert oder extra ausgewiesen. Grundsätzlich brauchen wir aber von Ihnen detaillierte Informationen zur Location, um eine vernünftige Kalkulation durchführen zu können.
Stellt der Veranstalter sämtliche Technik, dann werden diese Kosten entsprechend vom Veranstalter übernommen. In diesem Fall stellen wir Ihnen dazu einen sogenannten „Technical Rider“ zur Verfügung, damit Sie Ihre Veranstaltungstechnik auf die Bedürfnisse des Künstlers abstimmen können.

GEMA:
Jeder Veranstalter ist verpflichtet, seine Veranstaltung bei der GEMA ordnungsgemäß anzumelden. Diese Anmeldung bitten wir Sie direkt bei Ihrer örtlichen GEMA-Stelle (Sitz in verschiedenen Städten) vorzunehmen. Die Abgabe richtet sich in der Höhe nach der Größe und Dauer Ihrer Veranstaltung. Es gibt auch GEMA-Pauschalbeträge. Bitte erkundigen Sie sich hier vorher. Gemäß unseren AGB sind Sie als Veranstalter für die ordentliche Anmeldung und die Abführung der GEMA-Gebühren zuständig.

Auf Anfrage händigen Ihnen unsere Künstler einen fertig ausgefüllten GEMA-Bogen aus.
Siehe auch Tarif-Rechner GEMA: http://online.gema.de/aidaos/index.faces

Künstlersozialkasse(KSK):
Die Künstlersozialabgabe ist für die Renten- und Krankenversicherung der Künstler eingerichtet. Um diesen Beitrag an die KSK abführen zu können, sollten Sie sich dort anmelden. Grundsätzlich übernehmen Sie vertraglich als Veranstalter die Abführung dieses Beitrages an die KSK gemäß unseren AGB. Diese Abgabe beträgt z.B. für 2017 exakt 4,8 % der Nettogage.

Siehe auch: www.kuenstlersozialkasse.de;

www.Informationsschrift Nr.4 der Künstlersozialkasse zur Künstlersozialabgabe.pdf

Ausländersteuer:
Die sogenannte Ausländersteuer ist keine besondere Steuer für ausländische Künstler. Es geht vielmehr um die Pflicht des Künstlers, der im Ausland wohnt, auf die in Deutschland erzielten Einnahmen die Einkommenssteuer zu zahlen. Für Künstler aus dem Ausland ist somit in Deutschland Ausländersteuer gem. § 49 EStG an das zuständige Finanzamt abzuführen. Die Ausländersteuer beträgt z. Zt. 15%  von der Netto-Gage. Der Veranstalter ist verpflichtet die Einkommenssteuer von der Gage des Künstlers einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Und er haftet auch hierfür. Diese Haftung gilt für 4 Jahre zurück. Des weiteren beträgt der Soli-Zuschlag für ausländische Künstler 5,5% der abzuführenden Steuer.

Sollte Ausländersteuer anfallen, werden wir das in unseren Vertragsbedingungen gesondert erwähnen und ausweisen.
Für Künstler aus dem Ausland, die in Deutschland angemeldet sind und die Steuern an das deutsche Finanzamt abführen, braucht keine Ausländersteuer gesondert bezahlt zu werden.

Siehe auch: www.kunstrecht.de/auslaendersteuer/auslaendersteuer.pdf

MwSt:
Es gibt Künstler die von der MwSt befreit sind (Kleinunternehmereigenschaft), oder die MwSt in entsprechender Höhe von 7% oder 19% in Rechnung stellen. Es kommt darauf an, wie ein Künstler von seinem zuständigen Finanzamt veranlagt worden ist. Unsere Angebote enthalten spezifiziert die evtl. Höhe der zu leistenden MwSt.

Last not Least: Sicherheit
Wir vertrauen unsere Künstler, deren Hilfskräfte und die eingebrachten Anlagen und Instrumente Ihrer Obhut an und setzen voraus, dass Sie für die entsprechende Veranstaltung ausreichend versichert sind. Ebenso unterstellen wir, dass Sie als Veranstalter die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen sicherstellen und dass dem Konzert des Künstlers keine bau- und feuerpolizeilichen sowie von anderen Institutionen oder Behörden auferlegten Vorschriften entgegenstehen.